Gartenregeln
Grundlage:
Herausgeber:
Gültig ab: |
Satzung / Gartenordnung
Stadtverband der Kleingärtner Fürth und Umgebung e. V.
15. Februar 2012 |
Radfahren und das Fahren mit Kraftfahrzeugen aller Art ist auf den Wegen der Kleingartenanlage verboten.
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Das Parken von Kraftfahrzeugen ist innerhalb der Kleingartenanlage verboten.
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Hunde sind auf den Gemeinschaftswegen und -plätzen an der Leine zu führen.
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Verunreinigung und Ablagerung von Schutt und/oder Gartenabfällen im „Grüngürtel“ außerhalb Verstöße werden vom Grünflächenamt der Stadt Fürth zur Anzeige gebracht.
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Gartenlauben, Schwimmbecken, Trampolins, Inneneinfriedung und sonstige Baulichkeiten dürfen nur Bei der Ausführung sind die Auflagen, unter denen die Genehmigung erteilt wurde, einzuhalten.
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Der Garten ist Teil der Gesamtanlage und soll daher entsprechend bewirtschaftet werden. (vgl. LG Frankfurt, WM1987 S.232)
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Für Gewächshäuser gelten folgende Regeln (vgl. Gartenordnung § 14; Abs.5)
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Das Anpflanzen von Laub- und/oder Nadelgehölzen (Ziergehölze), die im ausgewachsenen Zustand mehr als 3 m Höhe erreichen, ist verboten.
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Bei Eintritt der Dunkelheit sind die Eingangstore und –türen beim Betreten und Verlassen der Anlage abzuschließen. Jeder Pächter ist für seine Angehörigen und Besucher verantwortlich. In der Zeit vom 01.04. – 31.10. ist die Kleingartenanlage tagsüber für die Allgemeinheit offen zu halten.
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Geltende Ruhezeiten in der Kolonie:
Montag bis Freitag
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12.30 bis 14.00 Uhr
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Samstag
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keine Ruhezeiten
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Sonn- und Feiertag
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ganztägig
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Nachzulesen:
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Gartenordnung § 16; Abs.4 und § 25
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Von dieser Regelung ausgeschlossen sind spielende und lachende Kinder !!!! |
Mit Unterschrift des Pachtvertrages hat sich jede Pächterin/jeder Pächter zur Einhaltung der Gartensatzung und –ordnung verpflichtet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
die Vorstandschaft