Schaukasten
Mit der Bitte um unbedingte Berücksichtigung
Die Vorstandschaft möchte die Gärtnerinnen und Gärtner um Einhaltung - insbesondere der markierten - Gartenregeln bitten.
Radfahren und das Fahren mit Kraftfahrzeugen aller Art ist auf den Wegen der Dauerkleingarten-Anlage verboten.
Das Parken von Kraftfahrzeugen ist innerhalb der Kleingartenanlage verboten.
Hunde sind auf den Gemeinschaftswegen und -plätzen an der Leine zu führen.
Verunreinigung und Ablagerung von Schutt und/oder Gartenabfällen im „Grüngürtel“ außerhalb der Kolonie ist zu unterlassen. Verstöße werden vom Grünflächenamt der Stadt Fürth zur Anzeige gebracht.
Gartenlauben, Schwimmbecken, Trampolins, Inneneinfriedung und sonstige Baulichkeiten dürfen nur dann errichtet oder verändert werden, wenn die vorher über den Vereinsvorstand einzuholende schriftliche Genehmigung des Verbandes und der Bauordnungsbehörde erteilt sind. Bei der Ausführung sind die Auflagen, unter denen die Genehmigung erteilt wurde, einzuhalten.
Vom Stadtverband empfohlene und in unserer Kolonie geltende Ruhezeiten sind Montag – Freitag 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr
Samstag keine Ruhezeiten
Sonn- u. Feiertag ganztägig Ausgenommen von dieser Regelung sind spielende und lachende Kinder
Der Garten ist Teil der Gesamtanlage und soll daher entsprechend bewirtschaftet werden. Das „Verwildernlassen“ eines Gartens zum Zweck einen sogenannten „Naturgarten“ anzulegen, stellt keine ordnungsgemäße Bewirtschaftung i. S. einer kleingärtnerischen Nutzung dar und rechtfertigt eine ordentliche Kündigung (vgl. LG Frankfurt, WM1987 S.232)
Das Anpflanzen von Laub- und/oder Nadelgehölzen (Ziergehölze), die im ausgewachsenen Zustand mehr als 3 m Höhe erreichen, ist verboten
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Für Gewächshäuser gelten folgende Regeln (vgl. Gartenordnung § 14; Abs.5)
Bei Eintritt der Dunkelheit sind die Eingangstore und –türen der Anlage immer abzuschließen.
Jeder Pächter ist für seine Angehörigen und Besucher verantwortlich. In der Zeit vom 01.04. – 31.10. ist die Kleingartenanlage tagsüber für die Allgemeinheit offen zu halten.
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Notfallnummern:
Sanitäter |
112 |
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Feuer |
112 |
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Polizei |
110 |
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Giftnotruf / Nbg |
0911/398 24 51 |
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Polizeiinspektion Fürth |
0911/75 90 5-0 |
Kapellenstraße 10, 90762 Fürth |
Taxi Fürth |
0911/777 991 |