Schaukasten

 

 

 

 

 

Mit der Bitte um unbedingte Berücksichtigung

 

Die Vorstandschaft  möchte die Gärtnerinnen und Gärtner um Einhaltung - insbesondere der markierten - Gartenregeln bitten.


  

Radfahren und das Fahren mit Kraftfahrzeugen aller Art ist auf den Wegen der Dauerklein­garten-Anlage verboten.

 


 

Das Parken von Kraftfahrzeugen ist innerhalb der Kleingartenanlage verboten.

 


 

Hunde sind auf den Gemeinschaftswegen und -plätzen an der Leine zu führen.

 


 

Verunreinigung und Ablagerung von Schutt und/oder Gartenabfällen im „Grüngürtel“ außerhalb der Kolonie ist zu unterlassen. Verstöße werden vom Grünflächenamt der Stadt Fürth zur Anzeige gebracht.

 


 

Gartenlauben, Schwimmbecken, Trampolins, Inneneinfriedung und sonstige Baulichkeiten dürfen nur dann errichtet oder verändert werden, wenn die vorher über den Vereinsvorstand einzuholende schriftliche Genehmigung des Verbandes und der Bauordnungsbehörde erteilt sind. Bei der Ausführung sind die Auflagen, unter denen die Genehmigung erteilt wurde, einzuhalten.

 


 

Vom Stadtverband empfohlene und in unserer Kolonie geltende Ruhezeiten sind

 

Montag – Freitag   12.30 Uhr bis 14.00 Uhr                               

 

Samstag         keine Ruhezeiten  

 

Sonn- u. Feiertag     ganztägig

 

Ausgenommen von dieser Regelung

                                                        sind spielende und lachende Kinder

 


 

Der Garten ist Teil der Gesamtanlage und soll daher entsprechend bewirtschaftet werden. Das „Verwildernlassen“ eines Gartens zum Zweck einen sogenannten „Naturgarten“ anzulegen, stellt keine ordnungsgemäße Bewirtschaftung i. S. einer kleingärtnerischen Nutzung dar und rechtfertigt eine ordentliche Kündigung     

(vgl. LG Frankfurt, WM1987 S.232)

 


 

Das Anpflanzen von Laub- und/oder Nadelgehölzen (Ziergehölze), die im ausgewachsenen Zustand mehr als 3 m Höhe erreichen, ist verboten

 


 

Für Gewächshäuser gelten folgende Regeln

(vgl. Gartenordnung § 14; Abs.5)

  • Art: Holz oder Metallrahmen
    Folien, Plexiglas, Doppelstegplatten oder Glas
    (nach Möglichkeit bruchsicher-Verletzungsgefahr)
    Giebel- oder Runddach (Pultdach)

 

  • Größe:
    Grundfläche max. 6,5 m² (sollte jedoch 2,5 % der Parzellengröße nicht
    überschreiten) Giebel- oder Firsthöhe bis 2,25 m

  • Standort:
    Grenzabstand 1,50 m.
    Grundsätzlich jedoch nur nach Rücksprache mit dem Parzellennachbarn.
    Grenzbebauung bei Altbestand nach Rücksprache mit Vorstandschaft bis
    zu einem Pächterwechsel möglich.

    Unzulässig ist der direkte Anbau an die Laube

  • Zweck:
    Die Verwendung des Gewächshauses ist grundsätzlich nur für die Aussaat,
    Anzucht und sonstige Pflanzung zulässig

  • Bestandschutz:
    Bestehende Beschlüsse des Verbandsausschusses (VA) haben weiterhin
    bis zur Änderung durch den VA Bestand.

    Es ist pro Parzelle nur ein nach allen Seiten hin geschlossenes
    Gewächshaus zulässig
    .

 


 

Bei Eintritt der Dunkelheit sind die Eingangstore und –türen der Anlage immer abzuschließen.

 

Jeder Pächter ist für seine Angehörigen und Besucher verantwortlich. 

In der Zeit vom 01.04. – 31.10. ist die Kleingartenanlage tagsüber für die Allgemeinheit offen zu halten.

 

 


 

Notfallnummern:

 

Sanitäter

 

112

 

 

Feuer

 

112

 

 

Polizei

 

110

 

 

Giftnotruf / Nbg

 

 

0911/398 24 51

 

 

 

Polizeiinspektion   Fürth

 

0911/75 90 5-0

 

Kapellenstraße 10

90762 Fürth

 

Taxi Fürth

0911/777 991

 

 

© 2022 Dauerkleingarten-Anlage Espan II | Template by vonfio.de